Seecontainer (=Standardcontainer) dürfen nicht von beiden Seiten zu öffnen sein. Dadurch würde die Stabilität leiden, und sie wären nicht mehr so hoch stapelbar. Außerdem wäre eine Zollabfertigung schwieriger, da sie oft erst an gestapelten Containern vorgenommen wird (im Zollhafen z. B.), und man dort nicht erkennen kann, ob nicht die Rückseite zu öffnen ist.
Was anderes ist das bei Wechselbrücken. Diese sind nicht stapelbar, und werden oft im Haus zu Haus Lieferverkeht verwendet, weshalb bei einigen eine Durchlademöglichkeit besteht. Hier wird die Stirnseite geöffnet, und mittels einer Ladebordwand die Verbindung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug hergestellt, damit "in einem Zug" be- oder entladen werden kann.
Gruß und Freundschaft,
Hein vom Niederrhein