Heinz Tekauz

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  • Hallo liebe User und liebes Team von Trend,

    nachdem ich mir den Modellkonverter zugelegt habe,

    wollte ich auch meine gekauften Modelle von HT1 konvertieren.

    In der Beschreibung ist aber vermerkt, dass Heinz Tekauz, es untersagt hat, seine Modelle zu konvertieren.

    Nun ist aber HT1, seid 2010 nicht mehr aktiv.

    Darf man die Modelle, trotzdem nicht konvertieren?

    MfG,

    C111

    Dell Inspiron 580
    RADEON RX 460 2 GB GDDR 5
    16GB Arbeitsspeicher
    Windows 7 Home Premium
    64 Bit Betriebssystem
    Intel(R) Core i3 540 @ GHz 3.07

    EEP X Expert
    EEP 11 Expert
    EEP 12 Expert
    EEP 13 Expert

    EEP 14 Expert Patch 1

    EEP 15 Expert Patch 1

    EEP 16.2 Expert Patch 2 Plugin 1 und Patch 3

    EEP 17 Expert

  • Naja, wenn HT1 das Konvertieren untersagt hat, muss man davon ausgehen, dass das Verbot so lange bestehen bleibt, bis er es sich anders überlegt und dies kommuniziert. Im Zweifel ist das Verbot daher dauerhaft. Das ändert sich ja nicht, nur weil einiges an Zeit vergangen ist. Ich meine vor einem neuen Stopschild muss man ja im Straßenverkehr genauso halten, wie vor einem 20 Jahre älteren Stopschild. :ae_1:

    Mit besten Grüßen

    Christian

    Ich besitze EEP 5, EEP 8.3, EEP 9.1 Expert, EEP 10 Expert, EEP 11, EEP 13, EEP 14, EEP 15, EEP 16

    (Laptop 1: Win10 64 Bit, Intel Core i7-10750H 2.6-5 GHz, NVIDIA GeForce GTX 1660Ti 6GB, 16GB DDR4 Memory)
    (Laptop 2: Win10 64 Bit, Intel Core i5-3210M 2.5-3.1GHz, NVIDIA GeForce GT640M 2GB, 8GB DDR3 Memory)

  • Heinz Tekauz ist ganz raus aus EEP.

    Schade, dass seine tollen Modelle nicht frei

    gegeben sind. Habe nämlich damals viele seiner Modelle gekauft(EEP 6)

    Wünsche Euch beiden, noch einen schönen Abend und vielen Dank für Eure Antworten.

    C111

    Wichtige Kundeninformation: Folgende Autoren haben die Konvertierung von bereits erworbenen und lizenzierten Modellen zu EEP 2.43 – EEP 6.0 mit dem EEP-Modellkonverter 1.3.7 ab EEP 7.2 bis zum Widerruf ausdrücklich untersagt:

    (HT1) Heinz Tekauz

    (MM1) Michael Meyer

    (RS1) Ralf Smektalla

    (SM1) Steffen Mauder

    Dell Inspiron 580
    RADEON RX 460 2 GB GDDR 5
    16GB Arbeitsspeicher
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    EEP 14 Expert Patch 1

    EEP 15 Expert Patch 1

    EEP 16.2 Expert Patch 2 Plugin 1 und Patch 3

    EEP 17 Expert

  • Aus dem "Bautagebuch" von Peter Ahne (verstorben:(

    25.11.2016

    Zitat

    Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, das das Konvertieren der Modelle von HT1 auch mit dem neuen Konverter immer noch verboten ist. Leider ist er ja verstorben, aber die Palette seiner Modelle war ja so klein nicht. Die werden wir mal durchforsten und Einiges neu, und natürlich mit aktuellen Anforderungen, bauen. Vorschläge werden gern entgegen gemommen.

    Vlt kann/sollte/bitte ein anderer Kon sich in Memoriam dieser Kons einmal dieses Themas widmen, (Wiederauflage alter Modelle). Damit wir diesbezüglich nicht erst siebzig Jahre warten müssen.

    Es könnte auch ein Kundendienst von Trend sein, sich einmal mit den Gesamtrechtsnachfolgern verstorbener Kons wie HT1 in Verbindung zu setzen, da eigentlich kein vernünftiger Grund ersichtlich ist. so ein Konvertierverbot über den Tod hinaus als rechtverbindlich anzusehen und aufrecht zu erhalten. Man fragt sich schon: Was soll das? Muss das sein? Andererseits: So wichtig und profitträchtig ist das Thema auch nicht wirklich, und sooo schön waren und sind diese Uralt-Modelle nun wahrlich nicht. Und bei den geringen Preisen der Modelle lohnt sich die Mühe für Trend, sich bei den Erben um eine Klärung im Interesse aktueller Interessenten zu bemühen, sicher auch nicht. Da hat man Wichtigeres zu tun.

    bis er es sich anders überlegt und dies kommuniziert

    ... aus dem Jenseits? Geht wohl nicht wirklich so. Da kann man lange drauf warten.

    Im Übrigen siehe auch hier: weiterlesen ...

  • Hallo,

    wenn das Konvertieren immer noch verboten sein sollte frage ich mich wie HT1 Modelle in neuere Anlagen (ab V7) kommen. Ich habe mehrere Anlagen auf meinem Rechner.

    Also einfach mal den Konverter anschmeißen und schauen ob die Modelle konvertiert werden. Ich gehe davon aus dass das rechtmäßig ist, da man ja keine ini mehr bearbeiten kann, sondern die Autoren fest im Programm eingebunden sind.

    Ich würde bei Rollmaterial aber schauen ob es nicht einen Ersatz ab V7 gibt, da diese Modelle doch wesentlich besser aussehen.

    PC: Intel(R) Core(TM) i3 CPU 530 @ 2.93GHz; NVidia GeForce GTX 460 mit 1024 MB GDDR5 RAM; 16 GB DDR3 RAM; 1 x 500 GB HDD mit WIN 10 Pro 64 2004; 1 x 1 TB für allg. Daten; 1 x 2 TB für EEP, EEP6.1 wg. Modellkonverter; MK, TM, ME, Tools von NR1, EEP15.1 mit Plugin 1, EEP16 mit allen Patches in Rente.

  • Für Shopanlagen kann es sein, dass der Konstrukteur das Modell selbst konvertiert hat oder jemand der rechtlich dazu berechtigt ist, die Erlaubnis dazu erteilt hat (und nur für die spezielle Anlage). Das ist jedoch kein Freibrief, das jeder andere machen kann was er will.

    Gruß Holger (HG3)

    Desktop: EEP 6 - 16 (installiert 14 bis 17) aktuell 17.2 + Plugin 1 u. 2, HN14 und 16, Intel i7 3770 3,5 GHz, 24 GB RAM, NVIDIA GeForce GTX 1060 6GB Grafikspeicher, Windows 10

  • Liebe Mitstreiter(innen),

    ich wäre da sehr vorsichtig, sich über ein Konvertierverbot hinwegzusetzen. Das Urheberrecht ist da sehr deutlich und die Rechtsnachfolger (Erben) sind diejenigen die jetzt das Sagen haben.
    Bei Kunstwerken, Kompositionen und Literatur erlischt das Urheberrecht ja auch erst nach Jahrzehnten.

    Es wäre aber sinnvoll, diese mal anzufragen, denn ich denke, die wissen das eventuell nicht, dass sie da eine Entscheidungshoheit haben.

    Beruflich muss ich regelmässig Kollegen/Kolleginnen ausbremsen, die meinen, nur weil jemand nicht mehr unter uns weilt, wäre sein geistiges Eigentum freigegeben. Erst vor sechs Wochen hatte ich den Fall, dass jemand in einen Fortbildungsflyer ein Bild eines Matisse Gemäldes einbauen wollte und ich ihm dann sagen musste, dass die Nutzung des Bildes mehr kostet als Druck und Versand des Flyers... ganz zu schweigen von den Kosten der Abmahnung wenn wir es trotzdem gemacht hätten.

    Liebe Grüße,

    Kuno

    EEP 6.1
    System: Vivobook Asus Laptop X513EA_K513EA, Intel core i5
    Arbeitsspeicher: 16GB DDR4
    Grafik: Intel Iris XE Graphics 7685 96C

    Betriebssystem: Windows 10 64 Bit

  • Liebe Mitstreiter(innen),
    Erst vor sechs Wochen hatte ich den Fall, dass jemand in einen Fortbildungsflyer ein Bild eines Matisse Gemäldes einbauen wollte und ich ihm dann sagen musste, ...

    Liebe Grüße,

    Kuno

    Oh je, jetzt vergleicht sich EEP schon mit der Hermitage.

    Also ich provoziere nicht und zeige keine Bilder.

    Doch warte ich auf Blitz und Donner von HT1 oder den Klagen der Erbengemeinschaft, die ich sehr gelassen abwarte. Gespannt bin ich wie der Streitwert ausfällt und wie der aussieht der mich

    wegen Konvertierungsfrevel eines 6ser Modelles eines leider verschiedenen Kons

    verklagt.


    Denn eins steht fest, zu der Zeit, als ich seine Modelle gekauft habe, war es verboten sie zu verändern, aber es war nicht verboten, sie in höheren Versionen zu nutzen.

    Auch das ist ein Teil der Kaufvertrages, der nach Abschluss nicht so einfach einseitig widerrufen werden kann. Diese Verhandlung könnte also interessant werden.

    Das ist meine Sicht auf die Situation, diesen Urschleim wieder aufzukochen ist nicht mein Ansinnen

    und Thema für das nächste Sommerloch.

    gRuß Horst der Anachoret