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  • kommt mir nicht in den Sinn auch die veränderte weiter zu geben

    habe ich auch nicht vor. Das war von mir auch eine rein hypothetische Frage zur rechtlichen Seite. Wenn jemand die Gotthard-Anlage haben und umbauen will, dann muss er sich diese eben kaufen und dann selber gestalten. Hier gib es jedenfalls nur Bilder von meinen Umbauten.

    Es grüßt von sonniger Bergeshöh

    weit über das Land

    bis hin zu Nord- und Ostseestrand

    Reinhard :bm_1:

    Texturen von. https://www.textures.com//http://www.freestockgallery.de/https://pixabay.com

    I7 12700@5Ghz;Mainboard Gigabyte Aouros;32GB DDR5 RAM;1 TB SSD M2;GraKa NVIDIA RTX3080 10GB ZOTAC; Alphacool Eisbär 240 Wasserkühlung

    5.1 Denon Sur.Sound

    Roccat AIMO, Roccat KONE AIMO

    Thrustmaster: HotasWarthog Stick+Thrott.;Pend-Rudder;T-GT II LR. m. Ped.

    Monitor: ASUS ROG PG278

    Win11Home 23H2; EEP17.PLI 1,2;MK;ME;TM;H-Gen.;Hugo;

  • Wieder mal die Gotthard Anlage Frage.

    Wie wäre es rechtlich betrachtet, wenn jemand glaubhaft machen kann, das er besagte Anlage besitz. Dürfte ich ihn Privat meine umgebaute Version zukommen lasen?

    Ich denke das ist eine Interesante Frage, leider bin ich kein Jurist und habe keine Antwort dafür.

    Gruß Enrique

  • schlingo Da hast du recht, die Urheberrechte bleiben bestehen, gehen aber ggf. an die Angehörigen über.

    Eine Möglichkeit wäre, dass es zwischen GS1 und Trend eine Vereinbarung gibt, dass Trend mit als "Rechteverwalter" fungiert. Aber das weis nur GS1 (der liebe Gott möge Ihm Seelig sein) und Trend. Vielleicht wäre da unser marler1957 für Speedy ein guter Ansprechpartner, nur so als Idee

    Viel Spaß mit EEP

    Der Christian:af_1:

    EEP 17.3 Plugin 1&2, Modellkatalog


    Meine PC-Daten

    Prozessor Intel(R) Core(TM) i5-9400F CPU @ 2.90GHz, 2904 MHz, 6 Kern(e), 6 logische(r) Prozessor(en)/ 16GB RAM

    Systemtyp x64-basierter PC

  • Ich denke das ist eine Interesante Frage

    ... das denke ich auch. Wie wäre da die Rechtslage ?

    ( Ich frage deshalb, weil ich Besitzer der Originalanlage bin - und natürlich von Enriques Bau- und Gestaltungskünsten partipizieren möchte - )

    Freundliche EEP-Grüsse,

    Volker. :aq_1:

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    Win11 Pro (64) - 23H2_Build 22631.3374 (27.03.2024)

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  • da unser marler1957 für Speedy ein guter Ansprechpartner

    also wenn ich das vorhaben würde, dann würde ich eine hochoffizielle E-Mail mit einer Anfrage an den Verleg senden. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung mache ich da gar nichts und das nicht wegen etwaiger rechtlicher Konsequenzen, sondern schon deshalb, weil das der Anstand gebietet.

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  • Habe ich auch nicht so wahrgenommen. :aa_1: Es sollte mehr auf die Frage eingehen. Wer hat denn nun die Rechte an GS1's Anlagen

    Dein Anstand ist mit keiner Silbe in Frage zu stellen

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  • Hallo

    Ein Satz zur Klarheit

    Wer hat denn nun die Rechte an GS1's Anlagen

    Seine Witwe

    Gruß

    vom

    Nicci

    Spoiler anzeigen

    EEP 6.1, EEP Modellkonverter

    EEP 13 - 17 mit allen Plugins; HomeNos 17 (alle DEV und User)

    Windows 10 pro, AMD FX 8320E 8 x 2.50GHz, 16 GB Ram, NVidia GTX 960 - Pc - Steam

    Windows 11 Intel i9-11900H; 6 x 2,6 GHz; 32 GB RAM, NVIDIA GForce RTX 3070 - Laptop - Präsentation

    Windows 10 pro, AMD Ryzen 5 2600X, 3,6 GHz, 32 GB Ram, NVidia GeForce RTX 2060 - "Arbeits-Pc"

  • Wie wäre es rechtlich betrachtet, wenn jemand glaubhaft machen kann, das er besagte Anlage besitz. Dürfte ich ihn Privat meine umgebaute Version zukommen lasen?

    Hallo Enrique :)

    interessante Frage. Da kann Dir hier niemand eine rechtsgültige Antwort geben, auch ich nicht. In § 69c UrhG heißt es jedenfalls...

    Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

    [...]

    2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse.

    Nach meinem Rechtsverständnis bedeutet das, dass Du Deine umgebaute Version nicht weitergeben darfst (es sei denn, der Rechteinhaber würde dem explizit zustimmen). Du hast schließlich lediglich ein Nutzungsrecht für Dich persönlich erworben. Andererseits gilt natürlich auch hier: wo kein Kläger, da kein Richter.

    DIsclaimer

    Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung.

    Gruß Ingo

  • Deine umgebaute Version nicht weitergeben darfst

    Wirklich ein sehr intersantes Thema, denn ich sehe die Sache etwas anders ( was nicht heisen soll das ich es machen werde).

    Ich "nutze" die Gotthard Anlage, Ok das war,...ist Geistiges Eigentum von GS1...bis dahin alles klar.

    Nun ich baue diese Anlage um, mein gites Recht denn ich habe ja dafür bezahlt.

    Nun kommt vola z.B. und sagt, Mensch Enrique da hast du was tolles umgebaut und ich hätte es ganz gerne....Da könnte ich sagen, aber nein mein Lieber Vola, das geht nicht, denn ein Teil ist ja nicht von mir und das darf ich nicht weiter geben....Vola würde aber sagen:

    Von dir bekomme ich ja "nur" was du umgebaut hast, denn die Original Anlage ist ja in meinen PC installiert, das gibts dzu mir nicht, weil ich es schon habe...... vola möge mir verzeihen das ich, Ihn als Beispiel benutz habe..

    Aber ich denke das ist so ganz gut erkläert wie ich die Sache sehe.....

    Gruß Enrique

  • Die Anlage Gotthard gehört Trend. Wurde von Günther an Trend verkauft.

    Glück Auf aus dem RuhrpotT ... Peter [PB1]

    Spoiler anzeigen

    1 x Mainboard Gigabyte Z490 GamingX,Intel Core i9-10900KF, RTX 2080 Super, 64 GB DDR4 (4 x 16GB Aegis 3200Mhz),, 1TB Crucial NVME SSD, 2TB HDD Barracuda, Windows 10 Pro

    1 x Dell XPS 8910, Intel Core i7-6700K, Memory 16 GB , GeForce GTX 1080 8GB GDDR5, Festplatte M.2-SSD 256 GB + Festplatte 2TB, Win 10 Home

    1 x Dell XPS 435, Intel Core i7 CPU 920, Memory 12 GB, Geforce GT 640, 2 GB, 1TB HDD, Windows 10 Pro

    EEP17, EEP16, EEP15, HN15, HN 16, AC3D, uvm.

  • Von dir bekomme ich ja "nur" was du umgebaut hast

    das ist doch ganz einfach, gib ihm die Anlage nur mit deinen eingearbeiteten Teilen, alles was aus der Originalanlage ist, löscht du vorher heraus:ap_1:.

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  • Hallo zusammen ,

    ich habe auch einige größere Anlagen , in denen Kaufanlagen integriert sind ( Moselland mit Vino Veritas - Vorstadt Nordost Tram mit Vorstadt Nordost - Koppingen mit Kopfbahnhof Koppingen , weitergeben könnte ich solche Anlagen eh nicht , da zu viele Kaufmodelle ( Häuser ,Rollmaterial ) verwendet wurde , ein Nutzer würde an den unzähligen leuchtenden Frage zeichen , die nicht , wie bei vielen Freeanlagen hauptsächlich aus dem Bereich Grünzeug bestehen ( leicht austauschbar , wenn man einen großen Bestand davon besitzt ).

    Eine Frage : Darf ich Videos , zum Beispiel Führerstandsmitfahrten von der Gesamtanlage ins Netz ( YouTube, Forum ) stellen , oder muss ich an der Grenze zur Kaufanlage das Video beenden.

    Der eigene Anlageteil ist verkehrsmäßig ( Straße , Schiene , Fluss ) meist vollständig mit der Kaufanlage verbunden ( die Steuerung muss dann meist erneuert werden ) , bei der Anlage Kopfbahnhof bin ich wegen Lua vorsichtiger , es sind die Übergänge für Straße , Bahn und Tram noch gesperrt , zumal die Anschlussanlage derzeit nur mit Verkehrswegen und Grünzeug bebaut ist.

    Gruß rejokaa

  • Ich möchte mal erwähnen, dass die Diskussion sehr konstruktiv ist. Das gefällt mir sehr. :be_1:

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  • Darf ich Videos , zum Beispiel Führerstandsmitfahrten von der Gesamtanlage ins Netz ( YouTube, Forum ) stellen

    Mit einem Hinweis auf den Erbauer der Anlage sollte es kein Problem darstellen davon Videos ins Netz zu stellen. Mehr Werbung für die Ursprungsanlage geht ja wohl kaum.

    mhhh.... Also ich weiß nicht wie das rechtlich ist... Aber mal als Beispiel:

    Jemand, nehmen wir mal icke (LP1) dich Lutz, baut eine Anlage. So weit, so gut (swsg). Du steuerst das Ganze, swsg. Dann erstellst du meinetwegen eine kamerasteuerung von sagen wir mal ne halbe Stunde, swsg. Dafür hast du aber tolle Features eingebaut, vielleicht Sachen, die es so noch nicht zu sehen gab... Und dann siehst du, wie es jemand bei YouTube hochgeladen hat?

    Weiß nicht. Vielleicht mag ich da eigen sein, aber ich finde es gehört sich nicht, für vielleicht Klicks oder aus welchen Beweggründen auch immer das einfach auf YT zu laden.

    Letztlich hast du dich ja ewig hingesetzt, ausgetüftelt, getestet ect, um dem User, den Käufer, etwas tolles zu bieten. Wenn ich das dann auf YT sehen kann, frag ich mich, warum ich es denn noch kaufen sollte? Mal von den Modellen abgesehen....

    Korrigiert mich, wenn ich das zu engstirnig sehe... Aber Werbung geht auch indem ich nicht z.B. die Anlage ins Netz stelle mit dem Ablauf, wie er vom Autor vorgesehen war... Just my thoughts

    LG Matze

    EEP 16

    Let´s build realistic


    Intel(R) Core(TM) i5-3330 CPU @ 3.00GHz 3.20GHz, 16,0GB RAM, Windows 10 Home 64-Bit

    NVIDIA GeForce GTX 980 Ti

  • Korrigiert mich, wenn ich das zu engstirnig sehe

    Ich will dich nicht korrigieren, aber so eng sehe ich das nicht.

    Im Video sieht er, was so alles läuft auf der Anlage, aber wie es geschaltet ist, verrät das Video ja nicht. Der Betrachter kann sich nur fragen, wie er das wohl so toll hinbekommen hat.

    Aber ein Video aus einer Anlage ansehen oder die Anlage selber zu haben, ist in meinen Augen ein himmelhoher Unterschied. Gerade weil ich diese Anlage im Video sehen kann, weckt jedenfalls bei mir dann den Wunsch, diese Anlage werde ich mir kaufen, weil daraus kann ich wesentlich mehr herausholen, als nur genau die Szenen aus dem Video.

    Natürlich soll dann im Video darauf hingewiesen werden, wer diese Anlage erstellt hat und wo man sie erwerben kann. Ich sehe das als Werbung, weil eine Anlage selber zu haben ist für mich vieeeeel interessanter als nur ein Video daraus zu sehen.

    Es grüßt von sonniger Bergeshöh

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  • ich schließe mich SpeedyGonzales an und ergänze. Im Video kann ich die Blickwinkel nicht beeinflussen, wenn ich die Anlage gekaut habe kann ich das.

    Viel Spaß mit EEP

    Der Christian:af_1:

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    Systemtyp x64-basierter PC

  • ich weiß nicht wie das rechtlich ist

    Hallo Matze :)

    unter dem Vorbehalt meines Disclaimers oben: ich auch nicht. Aber die Regeln sind im UrhG festgelegt. Einen kleinen Ausschnitt habe ich oben zitiert. Ich würde jetzt sagen, wenn das Hauptwerk aus der Kamerasteuerung bestünde, würde ich Dir Recht geben. Ich persönlich sehe das Hauptwerk bei einer typischen EEP-Anlage aber in der Erstellung der Anlage.

    Und ganz davon abgesehen: das Recht ist das eine, Fairness ist das andere.

    Gruß Ingo

  • Hallo,

    ich habe diesen Beitrag gerade entdeckt und mir mal durchgelesen. Um es mal ins Allgemeine zu bringen, hier dazu meine Ausführungen.

    Kaufanlagen sind geistiges Eigentum des Erstellers und somit bedarf es einer Genehmigung durch diesen, um geänderter Anlagen, geänderter Anlagenteile präsentieren zu dürfen. Dies bezieht sich nicht auf Anlagen mit dem Status "Ausbauanlage". Da diese Anlagen speziell dazu erbaut wurden, das der Anwender diese selbst gestaltet und seine Erfahrungen mit anderen in Form von Text und Bild teilt.

    Shopanlagen die verkauft werden, können natürlich zu eigenen Zwecken verändert, umgebaut, Steuerung geändert usw. werden. Eine Veröffentlichung von Bildern dazu bedarf es der Genehmigung des "Erbauers". Bei Unklarheiten über den derzeitigen Besitzstand einer Shopanlage in Form einer Vollversion, ist der Verlag anzufragen.

    Um es kurz zu fassen. Reinhard SpeedyGonzales, die Gotthard-Anlage ist der Gerichtsstand derzeit bei Trend, da denen die Anlage gehört, ebendso auch die Anlage Mitteldeutschland, worauf ich keinen Einfluss mehr habe.

    Eine Weitergabe einer Shopanlage (natürlich auch Modelle - was ab 7 ja eh keinen Zweck mehr hat) egal ob im Original oder umgebaut, ist strengstens untersagt, dazu gibt es zu jeder Programmversion pdf-Dateien, die man sich mal zu Gemüte führen sollte. Zu finden im EEP-Ordner unter Handbuch.

    Aber um es auf die einfache Weise mal anzusprechen. Man weiß wer die Anlage erbaut hat, dann sollte man den mal anschreiben und höflich nachfragen mit dem wie und was. Vlt. auch mal das eine oder andere Bild dazu und schon kommt man sicher zu einer Einigung.

    In Deinem Fall Reinhard, da würde ich mich mal mit Trend kurzschließen, am besten über Nicci 53, um gewisse Fragen abzuklären.


    Ich hoffe es war für alle etwas verständlich und ich wünscheallen ein schönes Wochenende.

    LG Thomas

    TB1

    Desktop: Gigabyte Gaming X, i9 13900K, 64Gb RAM DDR5; Nvidia RTX4070Ti Gigabyte Windforce 12Gb, 4x Samsung NVMe PCIe 4.0 1Tb, 2x Samsung SSD 512Gb, 1x 4Tb HDD,
    Lap Asus ROG Strix G17 6x2,6 Turboboost 5,0; 32Gb Ram; Nvidia RTX2070Super 8Gb; NVMe m.2 2x1Tb; Win10 Pro 64bit,

    ab EEP 3 dabei
    Projekt: immer wieder was neues :ae_1:

    Ganz wichtig: Kommunikation ist alles, man muss sie nur anwenden. :ba_1:

    und

    Ich glaube es erst, wenn ich es sehe. alles andere ist nur Glaskugel. :ba_1:

    Liebe Grüße aus der Lausitz

  • Nur mal als Gedankenanstoss:

    Wenn ich sterbe, verkauft meine Frau mein Auto, denn sie fährt nicht damit... - was ist mit der Investition in EEP (Stand heute: 9046 €), wie kann meine Frau das an einen EEP-Freund verkaufen?? (oder auch verschenken??) ohne den PC dazu zu geben?

    Gruß Frank

    Bin nur noch lesendes Mitglied... (meistens:aa_1:)