Hallo liebe EEP Gemeinde.
Der Nicci53 hatte ja mal vor Urzeiten versprochen eine Liste mit den Kriterien für den Modellbau für EEP zu erstellen. Und da der Nicci hält was er verspricht, hat er in stundenlanger Nachtarbeit die 10 Gebote für den Modellbau für EEP erstellt und möchte euch diese hier und jetzt präsentieren und natürlich auch zum zum Download anbieten:
10 Gebote für angehende Konstrukteure bzw. interessierte User
I Datei-Name des Modells
1. Prüfung der Dateikonformität
Dateinamen sind inklusive der Dateierweiterung (also den Zeichen nach dem Punkt *.*)
auf maximal 31 Zeichen begrenzt.
2. Sonderzeichen
Dateinamen dürfen keine Sonderzeichen, wie "Leerzeichen“, <, >, ?, ", :, |, \, /, *,oder &
enthalten. Ebenso sind Ä, Ü, Ö, ä, ü, ö, sowie das "ß" nicht erlaubt.
Das Sonderzeichen-Verbot gilt für ALLE Dateien, also auch für WAV-Dateien, Anlagen, abgespeicherte Blöcke usw.
3. Pfade im Ressourcen-Ordner
Auch für die Vergabe von neuen Ordner-Namen gelten die unter „Sonderzeichen“ vorgegebenen Regeln.
Es handelt sich hierbei nicht um Regeln, die der Trend-Verlag erfunden hat.
Es handelt sich vielmehr um allgemein gültige Regeln, die von der Computertechnik und Industrie aufgestellt wurden bzw. her rühren/stammen.
II Texturen des Modells
4. Texturieren der Modelle
Der Aufbau des Modells sollte so detailliert wie möglich erfolgen.
Der Konstrukteur sollte sich vor dem Bau seines Modells darüber im Klaren sein, welche Textur "am Günstigsten" ist.
Eine Textur mit, oder eine ohne Billboarding.
Wichtig:
Gibt es im Modell Teile von beiden Arten, werden auch zwei Texturen erzeugt/generiert.
Nicht vergessen!
Die Anzahl der Texturen ist der Multiplikator der Rendering-Pipeline.
Baue ich also zum Beispiel ein Signal und komme eigentlich ganz gut ohne Billboarding aus, so darf ich nicht vergessen, dass ich für die Flares auch eine Billboarding-Textur brauche. Günstig wäre es, diese in die Haupttextur aufzunehmen, nur dann muss auch die Haupttextur Billboarding (mit Alpha-Kanal) sein.
5. Grundsätze
Die Farbgebung von Modellen sollten grundsätzlich nach dem RAL-Farbschema der Originalmodelle erfolgen.
Modelle sind grundsätzlich zu texturieren, das heißt im Klartext: Es müssen IMMER und ALLE Vertices texturiert sein!
Einfärbungen oder Farbänderungen an Modellen durch Einfärben von Vertexen ist nicht gestattet.
Als absolute Untergrenze bei der Texturierung sollte ein Wert von 50x50 Pixel pro 1 qm Modellfläche gelten. Ein guter Richtwert liegt bei 80-90 Pixel x 80-90 Pixel pro 1 qm Modellfläche.
Die Texturen sollten, wenn möglich – insbesondere bei Immobilien - aus Originalbildern entstehen.
Monotone RGB-Flächen ohne jegliche Oberflächenstruktur müssen vermieden werden.
6. Tauschtexturen
Bei Tauschtexturen ist zu beachten, dass die Tauschtexturen in den gleichen Ordner installiert werden sollen, in dem das Modell abgelegt wurde und der Anfang des Dateinamens dem Namen des Modells zu entsprechen hat.
7. Texturgrößen
Als Texturgrößen sollten folgende Standardformate verwendet werden:
256x256; 512x512; 1024x1024; 1200x1200; 1600x1600; 1980x1980; 2048x2048.
Es können durchaus andere Größen (Halbformate) verwendet werden. In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass dieses Halbformat dann auch stimmt.
1024x512 ist ein Beispiel für ein richtiges Halbformat.
1024x519 ist folglich falsch.
8. Verwendung der LOD-Technik
Die Modelle sind grundsätzlich mit LOD-Stufen gemäß folgender Richtlinie auszuführen.
LOD-Stufen - Richtlinie
Anzahl Polygone | Anzahl | LOD Stufen | Reduktion um mindestens |
Bis 500 | 1 - 2 | LOD_0 bis LOD_1* | 20 - 30 %* |
500 – 10.000 | 2 | LOD_0 bis LOD_1 | 50 % |
10.000 – 30.000 | 3 | LOD_0 bis LOD_2 | 70 % |
30.000 – 50.000 | 4 | LOD_0 bis LOD_3 | 75 % |
über 50.000 | 5 | LOD_0 bis LOD_4 | 85 % |
*soweit sinnvoll machbar - dabei dann in LOD_1 Reduktion um 20 - 30 %
9. Achsen
Beim Bau des Modells muss grundsätzlich auf nicht notwendige Achsen / Achsenschachtelungen verzichtet werden.
Zusätzliche Achsen erhöhen die Rendering-Zeit erheblich.
10. EEP - Normung der Modelle
a) Rollmaterial Schiene
Um einen einheitlichen Standard für Rollmaterialien zu gewährleisten, sind nachfolgende
Anforderungen unumgänglich.
- Strikte Einhaltung der Normen zu Puffern
-> Pufferhöhe = 100 cm über Gleisoberkante
-> Pufferabstand, mittig = 175 cm
b) Rollmaterial Straße
Um einen einheitlichen Standard für Rollmaterialien zu gewährleisten, sind nachfolgende
Anforderungen unumgänglich.
- Standardversatz 2 m/ 200 cm von Straßenmitte
- Kupplungshöhe Fahrzeuge/ Anhänger (z.B. PKW, LKW, Traktoren) =
-> einheitliche Kupplungshöhe für Fahrzeuge derselben Gattung (Pkw, kleine Lkw mit
Anhänger / LKW mit Auflieger) Abstimmung unter Konstrukteuren notwendig!
- keine Geisterfahrzeuge mehr (ohne Fahrer).
- Ausführung mit Fahr-, Brems- und Blinklichtern
c) Immobilien
- Richtwert für Texturen: 80-90 Pixel x 80-90 Pixel pro 1 qm Modellfläche.
Untergrenze 50x50 Pixel pro 1 qm Modellfläche (für sichtfeldferne Flächen etc.)
- Vermeidung von monotonen RGB-Farbgebungen ohne jegliche Oberflächenstruktur
- Gebäude-Sockel sollten bis unter die Nulllinie der Z-Achse (-x) reichen (-50 cm), da Häuser, die an einen Straßen-Spline mit Fußweg gesetzt werden, ansonsten in der Luft hängen.
Anmerkung:
Das Modell, welches mit der jeweiligen HomeNos/Mod!X Userversion erstellt wurde, muss nach dem Zustandekommen eines Konstrukteursvertrages nochmals mit der jeweiligen DEV Version des HomeNos/Mod!X erstellt werden. Grund hierfür ist die bereits erfolgte Signierung des Modells auf die jeweilige Seriennummer des Users.
Nachtrag Betreffs der Lod - Stufen kann es noch zu einer Änderung kommen, da hier Unterschiede zwischen dem Basis- und Premiummodell zum Tragen kommen können!